Zwölf Helferanwärterinnen und Helferanwärter aus den Ortsverbänden Duisburg und Ratingen absolvierten in den letzten Monaten in rund 70 Stunden die Grundausbildung. Ziel dieser ersten Ausbildungsstufe im Technischen Hilfswerk ist die Einsatzbefähigung. Bundesweit haben alle Helferinnen und Helfer diese einheitliche Ausbildung. Der Vorteil liegt darin, dass die Einsatzkräfte bei großen Unglücksfällen überall in Deutschland unter einheitlicher Führung ohne große Vorlaufzeit zum Einsatz kommen können.
Die Grundausbildung beinhaltet viele Themen. Die Helferanwärterinnen und Helferanwärter lernen das Bewegen schwerer Lasten, das Ausleuchten von Einsatzstellen, das Verhalten an der Einsatzstelle und den Umgang mit Schere/Spreizer. Ebenso wird der sichere und fachgerechte Umgang mit Seilen, Ketten, und Spanngurten geschult. Auch Grundfertigkeiten für die Holz-, Gesteins- und Metallbearbeitung werden von erfahrenen Ausbildern vermittelt. Den Abschluss dieser Ausbildung bildet eine theoretische und praktische Prüfung.
Abgelegt wurde die Abschlussprüfung im Ortsverband Duisburg. Als erstes hatten die zukünftigen Einsatzkräfte vierzig Fragen innerhalb von dreißig Minuten zu beantworten. Im Anschluss folgte die Praxis. An verschiedenen Stationen wurde das Wissen der Helferanwärterinnen und Helferanwärter abgefragt.
Ein Prüfling legte eine angepasste Grundausbildungsprüfung ab. Die Ausbildung umfasst keinerlei praktische Aufgaben sondern lediglich theoretische Kenntnisse. Somit können die Helferinnen und Helfer auch nicht im direkten Einsatzgeschehen eingebunden werden, sondern stehen für Tätigkeiten im Hintergrund zur Verfügung.
Nachdem die Prüfungsteilnehmer alle Stationen durchlaufen und der Prüfungsleiter die Auswertung der theoretischen Fragebögen abgeschlossen hatte, stand das Ergebnis der Prüfung fest: Von zwölf zur Prüfung angetretenen Ehrenamtlichen haben zehn sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil bestanden. Herzlichen Glückwunsch!
Zwei Teilnehmer haben leider einen Teil der Prüfung nicht bestanden. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass der nicht bestandene Teil bei einer nächsten Prüfung erneut abgelegt werden kann.
Für die frisch gebackenen Helferinnen und Helfer steht nun die nächste Ausbildungsstufe an: Die Fachausbildung. Diese wird im Rahmen des regelmäßigen Ausbildungsdienstes in den einzelnen Ortsverbänden durchgeführt.