Wie in den vergangenen Jahren waren wieder die Sprengberechtigten und zugelassene Pyrotechniker des THW Ratingen an verschiedene Grundschulen zu Gast. Dort wurde den Grundschülern im Rahmen einer Präventionsreihe der richtige und verantwortungsvolle Umgang mit Feuerwerkskörpern gezeigt. An vier Freitagen in November und Dezember waren die ehrenamtlichen Einsatzkräfte an fünf Schulen in Ratingen sowie in Duisburg und Essen zu Gast.
Begonnen wurde jede Veranstaltung für die einzelnen Klassen mit einer kindgerecht aufbereiteten theoretischen Einführung. Die Kinder lernten, welche Feuerwerkskörper sie unter welchen Bedingungen und Vorgaben von der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) benutzen dürfen und welche nicht. Das bedeutet: Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen ausschließlich durch Erwachsene und nur zu Silvester abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Klasse I können auch von Personen unter 18 benutzt werden, jedoch muss bei Personen unter zwölf Jahren ein Erwachsender dabei sein. Die Klasse I darf das ganze Jahr abgebrannt werden, z.B. Wunderkerzen. Ebenfalls wurde gezeigt, welche Gefahren beim Bau von Selbstlaboraten sowie beim Fund von Blindgängern lauern. Nach der Theorie kam der spannendste Teil, die Praxis. Die Sprengberechtigten demonstrierten, wie ein Feuerkreisel richtig gezündet wird. Um den Schülern zu zeigen, was alles passieren kann, wenn die Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden, wurde ein Knallkörper in einer Hand, in diesem Fall aus Gips, zum explodieren gebracht. Weiter wurde gezeigt, wie schnell das Trommelfell, simuliert durch einem Luftballon, beschädigt wird. Die Kinder zeigten sich beeindruckt!
Den Abschluss bildete immer eine Demonstration, was beim Delaborieren (Zerlegen) von Blindgängern und dem Anhäufen derer Inhalte passieren kann. Denn ein elektrostatischer Funke reicht aus, um dieses Material zum heftigen Abbrand zu bringen. Elektrostatische Reibungsladung entsteht durch die heutzutage getragene Kunstfaserkleidung.