Selbst in Zeiten von Mobiltelefonen ist der Sprechfunk eine der wichtigsten Kommunikationstechniken der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Rahmen der Gefahrenabwehr, so auch für das Technische Hilfswerk. Folglich sind in allen Teileinheiten Helfer mit der Zusatzfunktion „Sprechfunker“ vorgesehen. Die Qualifikation für diese Funktion wird durch eine ca. 24 Stunden umfassende Bereichsausbildung erlangt.
Die Inhalte dieser Ausbildung richten sich nach dem für das gesamte Technische Hilfswerk (THW) geltenden Ausbildungsleitfaden der die theoretischen und praktischen Inhalte festlegt. Somit wird sichergestellt, dass alle Sprechfunker des THW eine gleichwertige Ausbildung erhalten.
Am Freitag und Samstag standen theoretische Inhalte auf dem Lehrplan. Dazu gehören Themen wie rechtliche und physikalische Grundlagen, Gerätekunde, Betriebsabwicklung, Betriebsdokumentation und Kartenkunde.
Der Sonntag ganz im Zeichen der Praxis. Dazu wurde eine mehrstündige Sprechfunkbetriebsübung durchgeführt, bei der die zuvor theoretisch vermittelten Inhalte in die Praxis umgesetzt werden mussten. Verteilt auf mehrere Fahrzeuge wurden daher verschiedene per Funk durchgegebene Koordinaten im Kreis Mettmann angefahren.
Nachdem alle Teilnehmer bei der Funkübung ihr Geschick beweisen konnten stand fest: Alle Teilnehmer der Funkübung absolvierten diese Ausbildung erfolgreich.
Besonderer Dank gilt dem Bereichsausbilder Sprechfunk, Torsten Vieth, für die Organisation und Ausrichtung dieser Ausbildung sowie allen anderen daran beteiligten.