Im Einsatz muss jeder Handgriff sitzen. Das gilt aber nicht nur für die Arbeit an der eigentlichen Einsatzstelle, sondern gerade auch schon für den Weg von der Unterkunft zur Einsatzstelle. Daher müssen die Helferinnen und Helfer eine spezielle Ausbildung durchlaufen. Erst dann wird eine THW-Fahrgenehmigung erteilt. Die sogenannte Bereichsausbildung Kraftfahrwesen ist dabei in zwei Abschnitte geteilt. So darf man nach Abschluss von Teil 1 Einsatzfahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen bewegen, nach Teil 2 alle mit höherer Tonnage.
Innerhalb der 24 Ausbildungsstunden vermittelte Bereichsausbilder Hendrik Clasmeier den Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick über die Inhalte von Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsverordnung. Ebenfalls standen die THW-Fahrzeugdienstanweisung, mit der Tätigkeit des Kraftfahrers anfallende Verwaltungsaufgaben (Schadensmeldungen, Fahrtenbücher usw.), die Fahrzeugtechnik inklusive der Überprüfung der Verkehrssicherheit bei Fahrtantritt, das Ausführen der Arbeiten gemäß Materialerhaltungsstufe Ortsverband, das Rangieren mit Einweiser, das Fahren im „geschlossenen Verband“, das Abschleppen und Schleppen von Fahrzeugen sowie das Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr auf der Tagesordnung.
Das THW Ratingen dankt den Helferinnen und Helfern für die Bereitschaft, diese Verantwortungsvolle Aufgabe wahrzunehmen. Allzeit Gute Fahrt!