Das Atemschutzgerät erlaubt den Einsatz von ausgebildeten Helfern in Situationen, in denen Atemgifte (z.B. giftige Gase oder Rauch) eine Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt darstellen.
Der Atemschutz im THW wird als Bereichsausbildung durchgeführt. Sie dient Helfern der Bergungs- oder Fachgruppen das nötige physikalische, medizinische, psychische und technische Wissen für den Atemschutzeinsatz zu vermitteln. Neben einer abschließenden regelmäßigen Aus- und Fortbildung, ist die körperliche Eignung durch einen ärztlichen Befund nachzuweisen.