Ratingen,

Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil I

Eine Ausbildung für angehende Kraftfahrer im Technischen Hilfswerk (THW) wurde in der Woche vom 4.-8. Juli in Ratingen durchgeführt. Fünf weitere Helfer aus dem Ortsverband Ratingen sind nun berechtigt THW-Fahrzeuge zu führen.

Foto: THW / Olaf Stöcker

Damit die Helferinnen und Helfer die Kraftfahrzeuge der Bundesanstalt bewegen dürfen, ist eine spezielle Genehmigung im THW notwendig: Die THW-Fahrgenehmigung. Natürlich ersetzt diese Genehmigung nicht die Fahrerlaubnis, wie sie jeder kennt. Um die THW-Fahrgenehmigung diese zu erhalten, müssen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte die sogenannte Bereichsausbildung Kraftfahrwesen absolvieren. Unterschieden wird die Ausbildung in die Teile I und II. Während Teil I von allen Kraftfahrern durchlaufen werden muss, ist Teil II nur für Fahrer mit einer Fahrerlaubnis für LKW notwendig.

Am Samstag haben fünf Helfer den letzten Abschnitt von Teil I der Ausbildung durchlaufen. In den 24 Unterrichtsstunden der vergangenen Tage wurden den neuen Kraftfahrern ein Überblick über die Inhalte der StVO und StVZO, die Inhalte der Fahrzeugdienstanweisung des THW, die notwendigen Verwaltungsaufgaben (Schadensmeldungen, Fahrtenbücher usw.), Grundlagen der Kraftfahrzeugtechnik, das Vorgehen beim Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des KFZ nach den gängigen Unfallverhütungsvorschriften, Informationen zur Ausführung der Arbeiten gemäß Materialerhaltungsstufe Ortsverband am Fahrzeug, das Rangieren mit Einweiser, Tipps zum sicheren Führen des Kraftfahrzeuges unter verschiedenen Straßen- und Witterungsverhältnissen, das Fahren im „geschlossenen Verband“, das Vorgehen beim Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen sowie das Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr vermittelt.

Ein Besonderer Dank gilt dem Bereichsausbilder Olaf Stöcker aus dem Ortsverband Düsseldorf, der diese Ausbildung kurzfristig möglich gemacht hat.

Den neuen Kraftfahrern wünscht der Ortsverband „Allzeit gute Fahrt“.


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