Damit die Helferinnen und Helfer die Kraftfahrzeuge der Bundesanstalt bewegen dürfen, ist eine spezielle Genehmigung im THW notwendig: Die THW-Fahrgenehmigung. Natürlich ersetzt diese Genehmigung nicht die Fahrerlaubnis, wie sie jeder kennt. Um die THW-Fahrgenehmigung diese zu erhalten, müssen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte die sogenannte Bereichsausbildung Kraftfahrwesen absolvieren. Unterschieden wird die Ausbildung in die Teile I und II. Während Teil I von allen Kraftfahrern durchlaufen werden muss, ist Teil II nur für Fahrer mit einer Fahrerlaubnis für LKW notwendig.
Am Wochenende haben vier Helfer den Teil I der Ausbildung innerhalb von 24 Unterrichtsstunden durchlaufen. Vermittelt wurden den neuen Kraftfahrern in dieser Zeit ein Überblick über die Inhalte der StVO und StVZO, die Inhalte der Fahrzeugdienstanweisung des THW, die notwendigen Verwaltungsaufgaben (Schadensmeldungen, Fahrtenbücher usw.), Grundlagen der Kraftfahrzeugtechnik, das Vorgehen beim Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des KFZ nach den gängigen Unfallverhütungsvorschriften, Informationen zur Ausführung der Arbeiten gemäß Materialerhaltungsstufe Ortsverband am Fahrzeug, das Rangieren mit Einweiser, Tipps zum sicheren Führen des Kraftfahrzeuges unter verschiedenen Straßen- und Witterungsverhältnissen, das Fahren im „geschlossenen Verband“, das Vorgehen beim Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen sowie das Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr.
Den neuen Kraftfahrern wünscht der Ortsverband „Allzeit gute Fahrt“.