Um im THW Kraftfahrzeuge zu führen, ist neben der obligatorischen Fahrerlaubnis ein weiteres Dokument notwendig: Die THW-Fahrgenehmigung. Um diese zu erhalten, müssen die THW-Helfer die sogenannte Bereichsausbildung Kraftfahrwesen absolvieren. Unterschieden wird die Ausbildung in die Teile I und II. Während Teil I von allen Kraftfahrern durchlaufen werden muss, ist Teil II nur für Fahrer mit einer Fahrerlaubnis für LKW notwendig.
Innerhalb von 24 bzw. 32 Unterrichtsstunden wurden den Helfern durch den Bereichsausbilder Torsten Vieth die folgenden Inhalte vermittelt:
- Überblick über die Inhalte der StVO und StVZO
- Inhalte der Fahrzeugdienstanweisung THW
- Verwaltungsaufgaben (Schadensmeldungen, Fahrtenbücher usw.)
- Kraftfahrzeugtechnik
- Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des KFZ nach den gängigen Unfallverhütungsvorschriften
- Ausführen der Arbeiten gemäß Materialerhaltungsstufe Ortsverband am Fahrzeug
- Rangieren mit Einweiser
- Sicheres Führen des Kraftfahrzeuges unter verschiedenen Straßen- und Witterungsverhältnissen
- Fahren im „geschlossenen Verband“
- Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen
- Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
Der Teil I wurde vom 14. bis 16. Oktober durchgeführt; Teil II folgte am 22. Oktober.
Besonderer Dank gilt den Teilnehmern der Bereichsausbildung Feldkoch, die die Versorgung während des gesamten Lehrgangs sicherstellten.