Damit die Helferinnen und Helfer die Kraftfahrzeuge der Bundesanstalt bewegen dürfen, ist eine spezielle Ausbildung im THW notwendig: Die Bereichsausbildung Kraftfahrwesen. Natürlich ersetzt diese Ausbildung nicht die in der Fahrschule. Diese ist eine Ergänzende Ausbildung auf die Belange des THW. Unterschieden wird die Ausbildung in die Teile I und II. Während Teil I von allen Kraftfahrern durchlaufen werden muss, ist Teil II nur für Fahrer mit einer Fahrerlaubnis für LKW notwendig.
Am Sonntag haben zwei Ehrenamtliche den letzten Abschnitt von Teil I der Ausbildung durchlaufen. In den 24 Unterrichtsstunden wurde den neuen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern ein Überblick über die speziellen Inhalte der StVO und StVZO, die Inhalte der Fahrzeugdienstanweisung des THW, die notwendigen Verwaltungsaufgaben (Schadensmeldungen, Fahrtenbücher usw.), Grundlagen der Kraftfahrzeugtechnik, das Vorgehen beim Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des KFZ nach den gängigen Unfallverhütungsvorschriften, Informationen zur Ausführung der Arbeiten gemäß Materialerhaltungsstufe Ortsverband am Fahrzeug, das Rangieren mit Einweiser, Tipps zum sicheren Führen des Kraftfahrzeuges unter verschiedenen Straßen- und Witterungsverhältnissen, das Fahren im „geschlossenen Verband“, das Vorgehen beim Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen sowie das Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr vermittelt.
Den neuen Kraftfahrern wünscht der Ortsverband „Allzeit gute Fahrt“.