Organe
Die Organe der THW Helfervereinigung Ortsverein Ratingen sind
- die Mitgliederversammlung und der
- der Vorstand bestehend aus
- dem erweiterten Vorstand und
- dem geschäftsführenden Vorstand
Die Mitgliederversammlung
Sie besteht aus allen Mitgliedern des Vereins und wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Weiterhin, wenn dies von 20 % der Mitgliedern schriftlich unter Angabe von Gründen/Tagesordnungspunkten verlangt wird oder vom Vorstand mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird. Sie beschließt über
- Wahl der Delegierten für die Landesversammlung der THW-Landeshelfervereinigung und deren Vertreter
- Anträge an die Landesversammlung
- Vermögenswirksame Angelegenheiten, die im Einzelfall den Betrag von € 500,00 übersteigen oder nennenswerte Folgekosten nach sich ziehen
- Mittel- und längerfristige Verträge
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes
- Wahl von 2 Kassenprüfern
- Wahl/Entlastung des Vorstandes
- Empfehlungen/Erklärungen, welche die örtliche THW-Jugend betreffen
- Satzungsänderungen
- Auflösung des Vereins
Der geschäftsführende Vorstand
Er besteht aus dem
- Vorsitzenden
- stellvertretenden Vorsitzenden
- Schatzmeister und dem
- Schriftführer.
Der geschäftsführende Vorstand wickelt alle anfallenden Geschäfte des Vereins ab und setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Gewählt wird der Vorstand alle drei Jahre.
Der Vorsitzende und entweder sein Stellvertreter oder der Schatzmeister oder aber die beiden letztgenannten vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich als Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Der erweiterte Vorstand
Der erweiterte Vorstand besteht aus dem jeweiligen
- geschäftsführenden Vorstand sowie aus dem jeweiligen
- Ortsbeauftragten des THW, lediglich mit beratender Stimme
- Jugendgruppenleiter der örtlichen THW-Jugend
- Helfersprecher des örtlichen THW-Ortsverbandes
- Jugendbetreuer des örtlichen THW-Ortsverbandes
Sofern Helfersprecher und Jugendbetreuer nicht dem Verein angehören, haben sie lediglich beratende Stimme.
Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, erledigt die laufenden Geschäfte und ist im Übrigen für alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, zuständig.